So funktioniert's

Unser Wäscheservice via PGB bezahlt.

Viele unserer häuslichen Pflegeklienten bezahlen unseren Wäscheservice aus ihrem Persoonsgebonden Budget (PGB). Wir liefern monatliche Rechnungen, die in die PGB-Verwaltung passen, und denken bei der Aufnahme von Wäscheservice in den Pflegeplan mit.

Was ist ein PGB?

Das Persoonsgebonden Budget (PGB) ist ein Geldbetrag, mit dem Menschen mit einer Pflegeindikation ihre Pflege selbst einkaufen können — statt über eine feste Pflegeeinrichtung. Das PGB wird aus einem von vier Gesetzen gewährt:

  • Wmo (Sozialhilfegesetz) — über die Gemeinde, für Unterstützung zu Hause.
  • Wlz (Langzeitpflegegesetz) — für schwere, langfristige Pflege, geregelt über das Pflegebüro.
  • Zvw (Krankenversicherungsgesetz) — über Ihren Krankenversicherer, für Pflege und Betreuung zu Hause.
  • Jeugdwet (Jugendgesetz) — für Jugendpflege, über die Gemeinde.

Mit diesem Budget können Sie Ihre eigenen Pflegekräfte einkaufen — eine feste Pflegekraft, eine feste Haushaltshilfe oder in manchen Fällen einen Service wie unseren Wasch- und Bügelservice.

Wann darf Wäscheservice aus dem PGB?

Ob Wäscheservice aus dem PGB bezahlt werden darf, hängt von der Pflegeindikation und dem Gesetz ab, unter dem das Budget fällt. Im Allgemeinen gilt:

  • Wmo-PGB — Wasch- und Bügelservice fällt oft unter "Haushaltshilfe" oder "Unterstützung beim selbstständigen Wohnen". Viele Gemeinden in Haaglanden akzeptieren, dass ein Teil der Hilfe über eine externe Wäscherei eingekauft wird, sofern es im Pflegeplan steht.
  • Wlz-PGB — bei schwerer Langzeitpflege kann Wäscheservice unter "hauswirtschaftliche Versorgung" fallen, wenn der Klient dies nicht selbst oder über informelle Pflege regeln kann.
  • Zvw-PGB — meist eingeschränkter, ausgerichtet auf Pflege und persönliche Betreuung. Wäscheservice fällt hier in der Regel nicht darunter.

Unsere Erfahrung: bei Zweifeln kurz Kontakt mit der Gemeinde oder dem Pflegebüro aufnehmen — dort kann sofort geprüft werden, ob Wäscheservice zur Indikation passt.

Wie unterstützen wir die PGB-Verwaltung?

Ein PGB-Inhaber muss für jeden eingekauften Pflegedienst nachweisen können, was geliefert wurde, wann und zu welchem Preis. Wir liefern dafür:

  • Eine Pflegevereinbarung, die Sie zusammen mit Ihrem Budgetverwalter oder der SVB (Sociale Verzekeringsbank) registrieren. Wir kennen das Standardformular ("Overeenkomst van opdracht") und tragen unsere Daten ein.
  • Monatliche Rechnungen mit: Klientendaten, Lieferdatum, Beschreibung des Dienstes, Anzahl der Einheiten (kg oder Stück), Tarif und Gesamtbetrag — genau die Daten, die die SVB für die Genehmigung verlangt.
  • Eine feste Ansprechperson, die eventuelle Fragen der SVB oder des Versicherers beantworten kann — keine wechselnden Callcenter.

Schritt-für-Schritt-Antrag

  1. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf (Telefon oder Kontaktformular) und teilen Sie mit, dass Sie den Service via PGB nutzen möchten. Wir erstellen ein Angebot auf Basis Ihres Wochenvolumens.
  2. Mit diesem Angebot gehen Sie zu Ihrer Gemeinde, dem Pflegebüro oder Krankenversicherer — je nachdem, aus welchem Gesetz Ihr PGB stammt — und lassen prüfen, ob der Dienst zu Ihrer Indikation passt.
  3. Bei Genehmigung füllen Sie zusammen mit Ihrem Budgetverwalter die Pflegevereinbarung aus und senden sie an die SVB. Wir füllen unsere Seite des Formulars digital oder per Post aus.
  4. Ab dem vereinbarten Startdatum kommen wir an festen Tagen vorbei. Am Monatsende senden wir eine PGB-konforme Rechnung an die angegebene Adresse oder E-Mail-Adresse.
  5. Die SVB zahlt direkt an uns aus, ohne dass Sie in Vorleistung treten müssen.

Fragen?

Rufen Sie uns gerne unter 085 - 401 6767 an. In fünf Minuten erklären wir Ihnen, was dazugehört, und wenn Sie einen Budgetverwalter oder Vertreter haben, können wir auch direkt mit dieser Person sprechen.

Anmelden

Wäsche via PGB regeln?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns — wir erklären, welche Dokumente Sie brauchen und wie Sie den Wäscheservice in den Pflegeplan aufnehmen. Bei Zweifeln können wir auch telefonisch mit Ihrem Budgetverwalter oder Vertreter Kontakt aufnehmen.